2Gplus und FFP2-Maske im Schützenheim ab 01.12.2021

Gemäß der niedersächsischen Coronaverordnung gilt mit Ausrufen der Warnstufe 2 ab Mittwoch, 01.12.2021 auch bei uns im Schützenheim die sogenannte 2Gplus-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene mit aktuellem negativen Coronatest Zutritt zu allen Veranstaltungen inklusive der Übungsabende haben. Darüberhinaus ist überall eine FFP2-Maske zu tragen. Nur während des Schießens und am Sitzplatz darf diese abgenommen werden. Eine medizinische Maske reicht nicht mehr aus!

Wir möchten zunächst versuchen, den Übungsbetrieb aufrecht zu erhalten und auch die kommenden Vereinsmeisterschaften KK Auflage wie geplant durchzuführen.

Der nun zusätzlich notwendige Test muss in einem zugelassenen Testzentrum durchgeführt werden und darf maximal 24 Stunden alt sein. Alternativ bieten wir zunächst an, in den 30 Minuten vor Beginn einer Veranstaltung einen Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Dieser ist selbst mitzubringen.

Beispiel: Wenn um 19:30 Uhr die Veranstaltung/Übungsabend beginnt, dann kann zwischen 19:00 Uhr und 19:30 Uhr dieser Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden – Habt bitte Verständnis dafür, dass das NUR in diesem Zeitraum geht, ansonsten ist der Aufwand für uns zu groß.

Wichtig: Der Test- und auch der Impfnachweis sind stets mitzuführen! Wir werden das kontrollieren und können allen ohne entsprechenden Nachweis leider keinen Zutritt gewähren!

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der 2Gplus-Regelung ausgenommen. Kinder unter 6 Jahren sind auch von der Maskenpflicht befreit.

Wir werden fortlaufend schauen, wie gut das Ganze funktioniert und wie gut es angenommen wird. Wenn sich heraus stellt, dass der Aufwand nicht zum Nutzen passt, müssen wir den Schießbetrieb leider wieder einstellen.